Viele Vereine haben in den letzten Wochen Gebührenbescheide über die Führung des Transparenzregisters erhalten.

Der DOSB und die Landessportbünde informieren und beziehen Stellung. Fazit: Für die zurückliegenden Jahre sind die Gebühren zu zahlen, für die Zukunft können sich gemeinnützige Vereine auf Antrag unter Beifügung des aktuellen Gemeinnützigkeitsnachweises von den Gebühren befreien lassen. Dafür ist eine so genannte Basisregistrierung erforderlich. Details – Landessportbund Berlin (lsb-berlin.net)

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In der Woche vom 22.04. bis zum 26.04.2024 ist die Geschäftsstelle urlaubsbedingt geschlossen. In dringenden Fällen schreiben Sie uns gerne eine Mail an info@bsb-mahe.de.

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