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Siebte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 14. Mai 2021

Allgemeine Bestimmungen

Eine Anwesenheitsdokumentation ist nach wie vor Pflicht!

Die Umkleidekabinen und Duschen bleiben geschlossen.

Die Eltern und andere Zuschauende sollen die Sportanlage während der Nutzungszeiten verlassen, auch wenn die Nachweise für einen Test, eine Impfung oder eine Genesung vorliegen.

Sport in Sporthallen, erlaubt bleibt weiterhin nur:

– ärztlich verordnetes Rehabilitations- oder Funktionstraining in festen Gruppen bis zu 10 Personen

– Training für Sporttreibende der Landes- und Bundeskader im Rahmen des Kadertrainings an ausgewiesenen Kaderstützpunkten

Ansonsten bleiben Sporthallen, Tanz- und Fitnessstudios auch weiterhin geschlossen.

Individualsport im Freien

Wieder möglich ist der Individualsport in Gruppen bis zu höchstens 5 Personen aus maximal zwei Haushalten unter Einhaltung der Abstandsregeln ohne Altersbeschränkungen. 

Auf den öffentlichen Sportanlagen hat der Schul- und Vereinssport gegenüber dem Individualsport Vorrang.

Vereinsmannschaftssport im Freien

Erlaubt sind Trainingsgruppen mit Kindern bis einschließlich 14 Jahren in

– zwei Gruppen von je 20 Kindern plus ein Trainer/Betreuer (je eine Gruppe pro Halbfeld eines GF) oder

– vier Gruppen von je 10 Kindern plus ein Trainer/Betreuer (je eine Gruppe pro Viertelfeld eine GF),

jeweils ohne Einhaltung eines Mindestabstandes.

Die jeweiligen Übungsleitenden müssen einen aktuellen Coronatest, eine vollständige Impfung oder eine Genesung (negativer PCR-Test 

nach überstandener Corona-Infektion, höchstens 6 Monate alt) nachweisen können.
 
Neu ist, dass Trainingsgruppen mit Sporttreibenden älter als 14 Jahre in Gruppen von bis zu 10 Personen (inklusive 

Trainer/Betreuer) pro Halbfeld eines GF erlaubt sind.

Der Unterschied zu den Individualsportlern ist, dass ALLE Beteiligten einen Test, eine vollständige Impfung oder eine Genesung (negativer PCR-Test nach überstandener Corona-Infektion, höchstens 6 Monate alt) nachweisen müssen. Dafür darf das Training dann auch ohne Einhaltung von Abstandregeln stattfinden.
Hier entfällt auch die Testpflicht für die, die im Rahmen des Schulunterrichts regelmäßig getestet werden.

Trainingsspiele gegen andere 10er-Gruppen sind nicht erlaubt!

Für die Überprüfung der Tests, Impfungen und Genesungen sind die jeweils für die Trainingseinheit Verantwortlichen zuständig. 

Hi, I’m Bezirkssportbund Marzahn-Hellersdorf e.V.

Öffnungszeiten


Abweichende Öffnungszeiten

Am Mittwoch, den 28.03.2024 ist die Geschäftsstelle unbesetzt.

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