Corona

Stufenplan – Überlegungen zu weiteren Öffnungsschritten ab 4. und 18. Juni

Ausschnitte aus einer Pressemitteilung des LSB vom 18.05.2021

Aus der Sitzung des Senats am 18. Mai 2021:

Der Senat hat sich am 18. Mai 2021 auf folgende Öffnungsstufen in 14-Tage-Schritten verständigt. Diese werden konkret in der Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung umgesetzt. Voraussetzung für die Umsetzung sind stetig sinkende Inzidenzen.

Zum 04. Juni 2021 (Beschluss über Verordnung am 01.06.2021):

Kontaktbeschränkungen:

• Kontaktbeschränkungen drinnen 5 Personen aus zwei Haushalten (plus Kinder bis 14)

• Kontaktbeschränkungen draußen 10 Personen aus drei Haushalten (plus Kinder bis 14)

Veranstaltungen:

• Veranstaltungen im Freien bis zu 500 Personen
(ab 250 Personen generell Testpflicht, darunter abhängig vom Hygienekonzept)

• Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bis zu 100 Personen
(ab 11 Personen Testpflicht)

• Ausnahmen mit mehr Personen möglich bei maschineller Lüftung und nach Hygienerahmenkonzept Kultur

Freizeitangebote:

• Freizeitangebote im Freien (Kletterwald etc.) mit Reservierungs- und Testpflicht

• Innenbereiche Zoo, Tierpark, Botanischer Garten mit Reservierungs- und Testpflicht

Sport:

• Sport im Freien in Gruppen ohne Zahlenbeschränkung, Testpflicht für Erwachsene

• Sport in geschlossenen Räumen in Gruppen von maximal 10 Personen, Testpflicht für Erwachsene

• Fitness-, Sport- und Tanzstudios mit Personenbegrenzung, Terminbuchung und Testpflicht

• Wettkämpfe im Freien in kontaktfreien Sportarten mit Testpflicht

• Wettkämpfe für Profisport mit Zuschauern, Personenobergrenzen und Testpflicht

Zum 18. Juni 2021 (Beschluss über Verordnung am 14.06.2021):

Kontaktbeschränkungen:

• Kontaktbeschränkungen drinnen 10 Personen aus drei Haushalten (plus Kinder bis 14)

• Kontaktbeschränkungen draußen Personen aus drei Haushalten (plus Kinder bis 14)

Veranstaltungen:

• Veranstaltungen im Freien bis zu 1000 Personen erlaubt
(ab 250 Personen generell Testpflicht, darunter abhängig vom Hygienekonzept)

• Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bis zu 200 Personen erlaubt
(ab 11 Personen Testpflicht)

• Ausnahmen mit mehr Personen möglich bei maschineller Lüftung und nach Hygienerahmenkonzept Kultur

Sport:

• Sport im Freien in Gruppen ohne Test

• Wettkämpfe im Freien im allgemeinen Sportbetrieb mit Zuschauenden, Testpflicht und Personenobergrenzen

• Sport in geschlossenen Räumen in Gruppen ohne Zahlenbeschränkung, Testpflicht für Erwachsene

• Wettkämpfe in geschlossenen Räumen im allgemeinen Sportbetrieb ohne Zuschauenden, Testpflicht und Personenobergrenzen

Einzelhandel:

• Gesamter Einzelhandel ohne Testpflicht und Kontaktnachverfolgung

Die gesamte Pressemitteilung des LSB ist hier zu finden.

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