Stufenplan – Überlegungen zu weiteren Öffnungsschritten ab 4. und 18. Juni
Ausschnitte aus einer Pressemitteilung des LSB vom 18.05.2021
Aus der Sitzung des Senats am 18. Mai 2021:
Der Senat hat sich am 18. Mai 2021 auf folgende Öffnungsstufen in 14-Tage-Schritten verständigt. Diese werden konkret in der Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung umgesetzt. Voraussetzung für die Umsetzung sind stetig sinkende Inzidenzen.
Zum 04. Juni 2021 (Beschluss über Verordnung am 01.06.2021):
Kontaktbeschränkungen:
• Kontaktbeschränkungen drinnen 5 Personen aus zwei Haushalten (plus Kinder bis 14)
• Kontaktbeschränkungen draußen 10 Personen aus drei Haushalten (plus Kinder bis 14)
Veranstaltungen:
• Veranstaltungen im Freien bis zu 500 Personen
(ab 250 Personen generell Testpflicht, darunter abhängig vom Hygienekonzept)
• Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bis zu 100 Personen
(ab 11 Personen Testpflicht)
• Ausnahmen mit mehr Personen möglich bei maschineller Lüftung und nach Hygienerahmenkonzept Kultur
Freizeitangebote:
• Freizeitangebote im Freien (Kletterwald etc.) mit Reservierungs- und Testpflicht
• Innenbereiche Zoo, Tierpark, Botanischer Garten mit Reservierungs- und Testpflicht
Sport:
• Sport im Freien in Gruppen ohne Zahlenbeschränkung, Testpflicht für Erwachsene
• Sport in geschlossenen Räumen in Gruppen von maximal 10 Personen, Testpflicht für Erwachsene
• Fitness-, Sport- und Tanzstudios mit Personenbegrenzung, Terminbuchung und Testpflicht
• Wettkämpfe im Freien in kontaktfreien Sportarten mit Testpflicht
• Wettkämpfe für Profisport mit Zuschauern, Personenobergrenzen und Testpflicht
Zum 18. Juni 2021 (Beschluss über Verordnung am 14.06.2021):
Kontaktbeschränkungen:
• Kontaktbeschränkungen drinnen 10 Personen aus drei Haushalten (plus Kinder bis 14)
• Kontaktbeschränkungen draußen Personen aus drei Haushalten (plus Kinder bis 14)
Veranstaltungen:
• Veranstaltungen im Freien bis zu 1000 Personen erlaubt
(ab 250 Personen generell Testpflicht, darunter abhängig vom Hygienekonzept)
• Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bis zu 200 Personen erlaubt
(ab 11 Personen Testpflicht)
• Ausnahmen mit mehr Personen möglich bei maschineller Lüftung und nach Hygienerahmenkonzept Kultur
Sport:
• Sport im Freien in Gruppen ohne Test
• Wettkämpfe im Freien im allgemeinen Sportbetrieb mit Zuschauenden, Testpflicht und Personenobergrenzen
• Sport in geschlossenen Räumen in Gruppen ohne Zahlenbeschränkung, Testpflicht für Erwachsene
• Wettkämpfe in geschlossenen Räumen im allgemeinen Sportbetrieb ohne Zuschauenden, Testpflicht und Personenobergrenzen
Einzelhandel:
• Gesamter Einzelhandel ohne Testpflicht und Kontaktnachverfolgung
Die gesamte Pressemitteilung des LSB ist hier zu finden.