Stufenplan – Überlegungen zu weiteren Öffnungsschritten ab 4. und 18. Juni
Ausschnitte aus einer Pressemitteilung des LSB vom 18.05.2021
Aus der Sitzung des Senats am 18. Mai 2021:
Der Senat hat sich am 18. Mai 2021 auf folgende Öffnungsstufen in 14-Tage-Schritten verständigt. Diese werden konkret in der Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung umgesetzt. Voraussetzung für die Umsetzung sind stetig sinkende Inzidenzen.
Zum 04. Juni 2021 (Beschluss über Verordnung am 01.06.2021):
Kontaktbeschränkungen:
• Kontaktbeschränkungen drinnen 5 Personen aus zwei Haushalten (plus Kinder bis 14)
• Kontaktbeschränkungen draußen 10 Personen aus drei Haushalten (plus Kinder bis 14)
Veranstaltungen:
• Veranstaltungen im Freien bis zu 500 Personen
(ab 250 Personen generell Testpflicht, darunter abhängig vom Hygienekonzept)
• Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bis zu 100 Personen
(ab 11 Personen Testpflicht)
• Ausnahmen mit mehr Personen möglich bei maschineller Lüftung und nach Hygienerahmenkonzept Kultur
Freizeitangebote:
• Freizeitangebote im Freien (Kletterwald etc.) mit Reservierungs- und Testpflicht
• Innenbereiche Zoo, Tierpark, Botanischer Garten mit Reservierungs- und Testpflicht
Sport:
• Sport im Freien in Gruppen ohne Zahlenbeschränkung, Testpflicht für Erwachsene
• Sport in geschlossenen Räumen in Gruppen von maximal 10 Personen, Testpflicht für Erwachsene
• Fitness-, Sport- und Tanzstudios mit Personenbegrenzung, Terminbuchung und Testpflicht
• Wettkämpfe im Freien in kontaktfreien Sportarten mit Testpflicht
• Wettkämpfe für Profisport mit Zuschauern, Personenobergrenzen und Testpflicht
Zum 18. Juni 2021 (Beschluss über Verordnung am 14.06.2021):
Kontaktbeschränkungen:
• Kontaktbeschränkungen drinnen 10 Personen aus drei Haushalten (plus Kinder bis 14)
• Kontaktbeschränkungen draußen Personen aus drei Haushalten (plus Kinder bis 14)
Veranstaltungen:
• Veranstaltungen im Freien bis zu 1000 Personen erlaubt
(ab 250 Personen generell Testpflicht, darunter abhängig vom Hygienekonzept)
• Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bis zu 200 Personen erlaubt
(ab 11 Personen Testpflicht)
• Ausnahmen mit mehr Personen möglich bei maschineller Lüftung und nach Hygienerahmenkonzept Kultur
Sport:
• Sport im Freien in Gruppen ohne Test
• Wettkämpfe im Freien im allgemeinen Sportbetrieb mit Zuschauenden, Testpflicht und Personenobergrenzen
• Sport in geschlossenen Räumen in Gruppen ohne Zahlenbeschränkung, Testpflicht für Erwachsene
• Wettkämpfe in geschlossenen Räumen im allgemeinen Sportbetrieb ohne Zuschauenden, Testpflicht und Personenobergrenzen
Einzelhandel:
• Gesamter Einzelhandel ohne Testpflicht und Kontaktnachverfolgung
Die gesamte Pressemitteilung des LSB ist hier zu finden.
Öffnungszeiten
Ihr trefft uns Montags, Dienstags und Donnerstags zwischen 9.00 und 13.00 Uhr.
Urlaubsbedingt sind wir vom 21.10. bis zum 25.10. nur am Dienstag erreichbar.
In dringenden Fällen schreibt uns gerne eine Mail an info@bsb-mahe.de.
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